Unsere neuen ABG's:
1. Miete von Instrumenten über einen längeren Zeitraum
Der Underground Music Service stellt seinen Kunden im Rahmen der Verfügbarkeit Mietinstrumente
zur Verfügung.
Die Mindestlaufzeit eines Mietvertrages beträgt 6 Monate, danach monatlich kündbar.
Zu Beginn der Mietzeit ist eine Kaution in Höhe von 2 Monatsmieten zu entrichten.
Ab der ersten Monatsmiete ist die Zahlung per Dauerauftrag Bedingung.
Über die Handhabung und Pflege der Instrumente informiert der Underground Music Service bei
der Übergabe.
Entstandene Schäden oder Mängel als erstes immer dem Verleiher melden. Es dürfen keine
Reparaturen eigenmächtig vorgenommen, bzw. in Auftrag gegeben werden!
Bei Verlust oder Beschädigung hat der Kunde bzw. der gesetzliche Vertreter in vollem Umfang
einzustehen. Ersatz- bzw. Reparaturkosten sind innerhalb von 2 Wochen zu begleichen oder sofort
einer Versicherung sowie dem Underground Music Service zu melden.
Laufende Zubehörkosten trägt der Kunde bzw. der gesetzliche Vertreter (wie z.B. Saiten,
Drumsticks, Saxophonblätter, etc.).
Der Verleih des Instrumentes an Dritte ist untersagt!
Die Kaution wird bei Beendigung des Leihvertrags zurückerstattet, insofern sich das Leihobjekt
in einem dem Zeitraum der Nutzung entsprechendem Zustand befindet und vollständig ist.
Bei vorzeitigem Abbruch des Vertrages verfällt die Kaution.
Das Instrument kann nach der Mindestmietzeit mit Nachlass erworben werden.
2. Regelungen für Wartung und Reparaturen von Instrumenten und Geräten
1. Im Rahmen unseres Serviceangebotes nehmen wir defektes Equipment und Instrumente
entgegen.
Dazu erheben wir den Namen, eine Telefonnummer und die e-Mail Adresse der beauftragenden
Person. Im Gegenzug erhält der/ die Kunde*in einen Abholschein mit der Reparaturnummer, der
Typenbezeichnung des Gegenstandes und dem Kontakt zum Underground Music Service. Dieser ist
bis zur Abholung aufzubewahren und vorzulegen.
Bei Änderung der Kunden- Kontaktdaten ist der Underground Music Service zu informieren!
Andererseits kommt Punkt 4 zur Anwendung!
2. Mündliche Kostenvoranschläge sind unverbindlich.
Schriftliche Kostenvoranschläge sind verbindlich. Bei Nichtinanspruchnahme wird eine
Aufwandpauschale von € 23,80 fällig.
Sollten die Kosten unerwartet höher ausfallen, werden sie - soweit möglich- dem/ der Kunde*in im
Vorfeld bekannt gegeben.
3. Nach vollzogener Reparatur und einem Testlauf wird der/ die Kunde*in sofort von uns informiert
und zur Abholung aufgefordert. Bei Abholung sollte das Gerät bzw. Instrument vom Kunde*in im
Rahmen der Gewährleistungspflicht getestet werden.
Die Abholung sollte zwingend innerhalb von 14 Tagen geschehen. Ab dem 15 Tag wird eine
tägliche Lagergebühr von € 2,- fällig!
4. Gegenstände, die im Rahmen unseres Serviceangebotes abgegeben und innerhalb 6 Monate
trotz mehrfacher Kontaktaufnahme unsererseits nicht abgeholt oder nachgefragt worden sind,
werden zur Liquidierung unserer erbrachten Leistungen verkauft!
3. Leihbedingungen Technik, Licht, Beschallung
Zahlungsweise Leihe
Werden vom Underground Music Service Kautionen erhoben, sind diese bei Abholung/Anlieferung zu bezahlen.
Der volle Kautionsbetrag wird erst dann an den Mieter zurückgezahlt, wenn das Mietequipment in
einwandfreiem Zustand zurückgegeben
und/oder von uns abgeholt wird. Die Auszahlung kann in Bar oder per Überweisung erfolgen. Wird eine andere
Zahlungsweise vereinbart, so bedarf dieses der Schriftform. Der Mieter tritt ohne weitere Zahlungserinnerung
nach Ablauf von 7 Tagen, nach dem Auslieferungsdatum in Zahlungsverzug. Nach Ablauf von 30 Tagen wird die
Forderung von Underground Music Service automatisch an unser Inkassobüro weitergeleitet. Alle daraus
entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Mieters (Schuldners).
Wird das Leihequipment nicht wie vereinbart zur richtigen Zeit am richtigen Ort zurückgegeben, so wird dem
Leiher ohne vorherige Ankündigung jeder neue Leihtag in Rechnung gestellt.
Alle Verpackungs- und Transportkosten gehen zu Lasten des Leihers. Die Rücksendung hat frei Haus an die
Adresse des Verleihers zu erfolgen. Der Mieter trägt die Transportgefahr.
Abholung/Auslieferung
Das gemietete Equipment wird von Underground Music Service nur gegen Bezahlung und Vorlage eines gültigen
deutschen Personalausweises herausgegeben. (Ausgenommen bereits vorhandene Stammkunden). Verbindliche
Termine müssen mit Underground Music Service schriftlich vereinbart werden. Die Mietzeit beginnt mit dem Tag
der Auslieferung bzw. Entgegennahme des gemieteten Equipments durch den Mieter. Sie endet durch die
Entgegennahme des Vermieters am Folgetag (ein Leihtag = 24h). Die Mindestmietdauer beträgt einen Tag.
Berechnungsgrundlage für den Mietpreis ist immer ein Miettag (Zeitpunkt der Entgegennahme des Equipments
bis Rückgabe am Folgetag). Der Mieter ist verpflichtet zu den vereinbarten Zeitpunkten und Abholungsorten
pünktlich zu erscheinen. Änderungen müssen frühzeitig mit Underground Music Service abgeklärt werden. Sollte
die Rückgabe bis zum angegeben Zeitpunkt nicht erfolgt sein – auch bei Vorliegen höherer Gewalt erhöht sich
der Mietpreis um einen Folgetag, bzw. um ein Vielfaches eines Folgetages. Sollte die Ausgabe/Anlieferung am
Vertragstag - aus Gründen höherer Gewalt – nicht rechtzeitig geschehen, so können an uns keine
Regressansprüche gestellt werden. Falls das gewünschte Equipment am Miettag nicht zur Verfügung steht, in
Reparatur oder vom vorherigen Mieter nicht rechtzeitig retourniert worden ist, ist der Vermieter bemüht, für
gleichwertigen Ersatz zu sorgen und den Mieter frühest möglich zu benachrichtigen.
Die vereinbarte Mietzeit ist unbedingt einzuhalten, ist dies nicht möglich, so hat der Mieter den Vermieter
unverzüglich telefonisch davon in Kenntnis zu setzen. Für jeden Tag, um den der Rückgabetermin überschritten
wird, ist der volle Tagessatz entsprechend unserer Preisliste zu entrichten. Darüber hinaus ist der Mieter
verpflichtet, den uns nachweisbar durch die Überschreitung des Rückgabetermins entstandenen
Gesamtschaden zu ersetzen.
Rückgabe
Der Mieter ist verpflichtet, die Geräte vollständig, in sauberem, einwandfreiem Zustand und geordnet
zurückzugeben.
Mit der Rücknahme des Mietobjekts bestätigen wir als Vermieter nicht, dass diese ohne Mängel übergeben
wurden. Der Vermieter behält sich ausdrücklich vor, das Mietobjekt eingehend zu prüfen. Das Equipment ist in
dem Zustand an uns zurückzugeben wie es unser Lager verlassen hat.
Bei Nichteinhaltung wird zusätzlich zum Mietpreis eine Reinigungsgebühr von mindestens 10,00 EUR erhoben.
Bei kleineren Verlusten, Schäden oder nicht ordnungsgemäßem Umgang mit Equipment/Kabel/Leitungen ist der
Mieter verpflichtet den Aufwandsbetrag/Schadensersatz sofort in Bar zu entrichten. Bei größeren Schäden wird
dem Mieter eine Rechnung zugesandt, die er binnen 7 Tagen zu begleichen hat.
Haftung
Das gemietete Equipment ist grundsätzlich nicht über Underground Music Service versichert . Der Mieter
verpflichtet sich, die Veranstaltung mit der notwendigen Sorgfalt so vorzubereiten, dass Dritte und Equipment
nicht zu Schaden kommen können. Er hat weiterhin für alle behördlichen Voraussetzungen, Genehmigungen,
sowie Versicherungen zu sorgen. Der Mieter übernimmt die Haftung vom Zeitpunkt des Lagerausgangs bis zum
Zeitpunkt des Lagereingangs und haftet in vollem Umfang für entstandene Schäden (Gehör- u. Körperschäden,
Beschädigung der Geräte durch unsachgemäße Handhabung, äußere Einflüsse, Diebstahl etc...).
Der Mieter verpflichtet sich für die Dauer der Reparatur bzw. Wiederbeschaffung, des durch Ihn entstandenen
Schaden bzw. Verlustes, eine Aufwandsentschädigung in Höhe des Mietpreises für jeden Ausfalltag zu zahlen.
Bei Schäden, die aus nicht fachgerechter Bedienung resultieren, haftet der Mieter in Höhe des
Wiederbeschaffungswertes bzw. des Reparatur- und Ausfallwertes.
Die Wartungs-, Pflege- und Gebrauchshinweise des Vermieters sind zu befolgen. Der Mieter hat für die
Einhaltung aller geltenden Sicherheitsrichtlinien, insbesondere der Unfallverhütungsvorschriften zu sorgen.
Der Kunde hat den Mietgegenstand vor Verlust und Beschädigung (auch durch Publikum) zu sichern.
Änderungen am Leihequipment durch den Mieter oder dritte Personen sind unzulässig und untersagt.
Reparaturen dürfen nur durch unser Servicepersonal durchgeführt werden.
Er darf über ihn in keiner Weise verfügen, ihn verpfänden oder belasten. Eine Untervermietung der Geräte ist
nicht erlaubt.
Kündigung
Eine Kündigung des Vertrages ist nur bis 24 Stunden vor vereinbartem Inkrafttreten ohne Mehrkosten kündbar.
Es gilt das Datum der Auftragsbestätigung. Sollte diese Frist nicht gewahrt werden - ausgenommen bei
Vorliegen höherer Gewalt- so wird eine Aufwandsentschädigung fällig und zwar in Höhe von 25% des
Bruttobetrages